Mit TÜV-Gutachten. 4x Alufelgen poliert Siehe PDF 1422.59
ASP Alloy Aluminiumfelge
Dimension: 9x18
Einpresstiefe: ET+16
Lochkreis: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenloch: 83 mm
Zulässige Radlast: 726 kg
- 4x Alufelgen
- Oberfläche: poliert
- Straßenzugelassen mit TÜV Gutachten
- Nabenkappe ist im Lieferumfang dabei
Radmuttern und Ventile sind nicht im Lieferumfang dabei diese finden Sie in unserem Shop.
Im Gutachten sind folgende Reifengrößen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen, eingetragen:
- 265/70 R 18 – 116 *) (U=2530 mm) 1), 2), 3), 5), 5a), 6), 7), 8)
- 275/65 R 18 – 113 *) (U=2485 mm) 1), 2), 3), 5), 6), 8)
- 275/70 R 18 – 114 *) (U=2490 mm) 1), 2), 3), 5), 6), 8)
- 285/65 R 18 – 125 *) (U=2520 mm) 1), 2), 3), 5), 5a), 7), 6), 8)
- 305/60 R 18 – 118 *) (U=2530 mm) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 8)
- 325/60 R 18 – 121 *) (U=2570 mm) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 8)
- 33 x 12,50 R 18 – 114 *) (U=2520 mm) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 8)
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die Radabdeckung ausreichend ist.
2a) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Die Sicherungsringe an den Radbolzen vorn und hinten müssen entfernt werden.
4) Durch Begrenzen des Lenkanschlags ist eine ausreichender Freigängigkeit zum Stabilisator herzustellen. Je nach Toleranzlage des Fahrzeuges kann es möglich sein, daß die Freigängigkeit ausreichend ist.
5) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 245/75R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
5a) Es ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
7) Wegen des vergrößerten Abrollumfangs reduziert sich die Radlast auf folgende Werte:
- U = 2520 mm – Tragfähigkeit des Sonderrades: 720 kg
- U = 2530 mm – Tragfähigkeit des Sonderrades: 718 kg
- U = 2570 mm – Tragfähigkeit des Sonderrades: 707 kg
Dementsprechend ist die zulässige Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination zu reduzieren. Eine Reduktion der Vorderachslast ist nicht zulässig.